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Handbuch des deutschen Strafrechts. Bd. 2. Die allgemeinen Lehren / in Einzelbeiträgen von Prof. Dr. Engelmann, Prof. Dr. Geyer. Dr.Heinze [etc.] ; hrsg. von Dr. Fr. v. Holtzendorff. – Berlin : C.G. Lüderitz, 1871. – X, 637 S.
Inhalt.
III. Reichsstrafrecht und Landesstrafrecht.
IV. Der Wirkungskreis des Strafgesetzes.
V. Analogie und Auslegung des Gesetzes.
VI. Begriff und allgemeiner Thatbestand des Verbrechens.
VII. Die Zurechnungsfähigkeit und der verbrecherische Wille.
VIII. Die Geisteskrankheiten im Verhältniss zur Zurechnungslehre.
IX. Versuch und Vollendung.
X. Theilnahme Mehrerer an einem Verbrechen und Begünstigung.
XI. Die Strafmittel.
XII. Die Strafanwendung durch den Richter.
XIII. Wegfall der Strafe.